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Wasserrecht

Wasserrechtsverfahren dienen primär dazu, die Berechtigung oder Erlaubnis zur Nutzung von Gewässern zu erhalten. Aus wasserwirtschaftlicher Perspektive zielen sie darauf ab, Eingriffe in den Wasserhaushalt zu regulieren und dadurch schädliche Auswirkungen auf Gewässer zu verhindern oder zumindest auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Der Begriff Gewässerbenutzung umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten, einschließlich der direkten Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser sowie aller Maßnahmen, die potenziell den Wasserhaushalt beeinflussen können.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Erstellung von Wasserrechtsanträgen
  • Erstellung von Studien zu wasserrechtlichen Problemstellungen
  • Gewässerschutz – Beratung zum Thema „gewässerschutzkonformer Betrieb“
  • Erstellung von Indirekteinleiterkatastern
  • Beratung bei Anschluss von größeren Indirekteinleitern (Auswertung Messkampagnen, Kapazitätsermittlung, etc.)
  • Fachvorträge bei Bürgerversammlungen (Sanierung von Grundstücksanschlüssen) oder in Stadt-/Gemeinderatsitzungen
  • Analyse von Betriebs- und Unterhaltsmanagementprozessen
  • Seminare und Workshops zu ausgewählten Themen der Siedlungswasserwirtschaft (Fremdwasserreduzierung) oder der betrieblichen Infrastrukturen (TRAS310)